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Leitern und Tritte sind überprüfungspflichtig!

Leitern und Tritte, die nicht betriebssicher sind, stellen eine unkalkulierbare Gefahr für Ihre Nutzer dar. Statistiken zufolge führt jeder dritte Absturzunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit. Gehen Sie kein Risiko ein!

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Wir prüfen für Ihre Sicherheit

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dass defekte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen werden. Dies garantieren Sie durch wiederkehrende Überprüfungen auf ordnungsgemäßen Zustand durch unser sachkundiges Prüfpersonal.
 
Wir prüfen die Leitern und Tritte gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der BG-Information: „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) in Ihrem Betrieb nach vorheriger Terminvereinbarung. Dadurch werden die Begeh- und Nutzbarkeit der Leitern und Tritte genauso sichergestellt, wie die Tragfähigkeit, Tritt- und Standfestigkeit. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dabei ausschlaggebend sind insbesondere die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung bei der Benutzung, sowie die Häufigkeit und Schwere der festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Ein positives Prüfungsergebnis wird durch Anbringung einer Prüfplakette bestätigt und eine ausführliche Dokumentation wird angefertigt.